Begleitausschuss Interreg VI Deutschland-Nederland

24.06.2022

Am Freitag, dem 24. Juni 2022 kamen Vertreter aller Interreg-Programmpartner zum ersten Begleitausschuss im Rahmen des neuen Interreg VI A-Programms Deutschland-Nederland zusammen. Ort des Geschehens war das Huis der Provincie in Arnhem. Viele wichtige Punkte zum Start des Interreg VI-Programms wurden diskutiert und beschlossen.

Frau Helga Witjes, Deputierte der Provincie Gelderland, wurde zur neuen Vorsitzenden und somit zum Gesicht des Begleitausschusses für das Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland ernannt. Der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Herr Franz-Josef Sickelmann, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden benannt.

Des Weiteren wurden die Förderbestimmungen für das Interreg VI A-Programm Deutschland-Nederland beschlossen und können nun offiziell Anwendung finden. Das Dokument beinhaltet Änderungen im Regelwerk, die administrative Vereinfachungen auf Seiten der Projektpartner und Programminstanzen ermöglichen. So ist beispielsweise eine pauschalierte Abrechnung von Personal- und Gemeinkosten möglich und der Prüfaufwand wurde weitestgehend reduziert.

Für das neue Interreg VI-Programm haben die Programmpartner zudem Förderhöchstsätze für verschiedene Projektarten beschlossen, um Transparenz für die Antragsteller bei der Vorbereitung ihrer Anträge zu schaffen.

Damit die im Kooperationsprogramm Interreg VI Deutschland-Nederland vereinbarten Innovationsziele erreicht werden können, wurden die für das Programmgebiet besonders relevanten Fokusthemen „Agro & Food“, „Health & Care“, „High Tech Systems & Materials“, „Energie & Klima“ und „Integration, Bildung und Arbeitsmarkt“ von Experten entwickelt und nun auch offiziell durch den Begleitausschuss festgestellt. Diese Themen bilden einen thematischen Rahmen für innovative, grüne, soziale und kulturelle Projekte in den Prioritäten 1, 2, 3 sowie 4 und zielen darauf ab, die Entwicklung und Umsetzung qualitativ hochwertiger Projekte im Programmgebiet zu fördern.

Es wurde darüber hinaus die Einrichtung eines „Abstimmungsgremiums“ beschlossen. Die inhaltliche Bewertung der Projektvorschläge in Priorität 1 und 2 erfolgt dort in einem möglichst frühen Stadium des Beschlussfassungsverfahrens. Die Entscheidung über Projektanträge aller vier Prioritäten obliegt dann dem programmweiten Lenkungsausschuss sowie den regionalen Lenkungsausschüssen, deren Einrichtung im Rahmen der ersten Interreg VI-Begleitausschusssitzung ebenfalls festgestellt wurde.

Nachfolgend erhalten Sie ein paar Eindrücke von der ersten Begleitausschusssitzung Interreg VI.

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