Förderkriterien
Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können einen Antrag auf Förderung durch das INTERREG IV A-Programm „Deutschland-Nederland“ stellen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, antragsberechtigt.
Das wichtigste Kriterium für die Genehmigung eines Förderantrags ist, dass die Initiative einen deutlichen grenzüberschreitenden Charakter hat. Das bedeutet, dass das Projekt gemeinsam von Partnern auf beiden Seiten der Grenze entwickelt und ausgeführt wird. Auch die Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln muss von deutschen und niederländischen Partnern bereitgestellt werden.
Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Projektgenehmigung auf der Nachhaltigkeit des beantragten Projektes. Außerdem darf die Initiative nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder die nationale Gesetzgebung verstoßen. Für jedes Projekt muss ein federführender Partner (Lead Partner) benannt werden, der für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag stellt (hier finden Sie das Antragsformular). Zur Beratung und Unterstützung der Antragsteller, sind vier regionale Programmmanagements bei den Euregios in der deutsch-niederländischen Grenzregion eingerichtet. Sie sind vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung von Kofinanzierung behilflich. Es hängt vom Sitz des Lead Partners ab, welches regionale Programmmanagement für die Betreuung zuständig ist. Bei majeuren Projekten unterstützt auch das Gemeinsame Sekretariat die Antragsteller (schauen Sie hierzu Kontakt an).