FAQ / Häufig gestellte Fragen
Die regionalen Programmmanagements und das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat erreichen immer wieder Fragen zur Umsetzung von INTERREG-Projekten. Die häufigsten Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Antragstellung
Ich habe ein Projektidee und möchte einen Projektantrag einreichen.
Je nachdem, wie weit Ihre Projektidee fortgeschritten ist, können Sie unterschiedliche Schritte unternehmen. Der erste Schritt ist jedoch immer die Kontaktaufnahme mit dem Programmmanagement in Ihrer Region. Hier finden Sie das für Sie zuständige Programmmanagement. Je nach Thema des Projekts weist Ihnen das Programmmanagement einen Projektkoordinator zu, der Sie betreuen und beraten wird.
Was benötige ich für die Einreichung eines Projektantrags?
Für ein Projekt benötigen Sie Projektpartner und Kofinanzierung von beiden Seiten der Grenze. Mit den Projektpartnern schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung ab. Darüber hinaus benötigen Sie einen Zugang zum Monitoringsystem InterDB-SQL: einem Online-System zur Antragstellung und Verwaltung von Projekten. Ihr Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement kann Ihnen den Zugang zu InterDB-SQl freigeben. Im Monitoringsystem müssen Sie alle Angaben zu ihrem geplanten Projekt machen. Danach können Sie die Angaben automatisch ausdrucken und das erhaltenen Formular unterschreiben. Ihr Projektantrag gilt offiziell als eingereicht, wenn Ihr Projektkoordinator Ihren Antrag in schriftlicher Form erhalten hat.
Vor diesem letzten Schritt haben in der Regel intensive Beratungsgespräche zwischen Ihnen und Ihrem Projektkoordinator stattgefunden.
Ihr Projektkoordinator erteilt Ihnen diesbezüglich gerne weitere Auskünfte.
Wann muss ich meinen Projektantrag einreichen?
Im INTERREG IV A-Programm Deutschland-Nederland gibt es keine Deadlines für die Einreichung von Projektanträgen. Die Antragstellung ist also zu jeder Zeit möglich. Je länger das Programm allerdings läuft desto mehr Mittel sind natürlich auch in Projekten gebunden. So sind beispielsweise derzeit in Priorität 3 („Integration und Gesellschaft“) nur noch wenige freie Mittel verfügbar. Darum ist es wichtig, mit einer Antragstellung nicht zu lange zu warten.
Wie wird mein Projektantrag weiter bearbeitet?
Nach der Einreichung Ihres Antrags wird zunächst geprüft, ob Ihr Antrag vollständig und konsistent ausgefüllt wurde. Falls alle benötigten Angaben, Unterschriften und Anlagen vorliegen, wird Ihr Antrag vom Programmmanagement zur weiteren Bearbeitung „zugelassen“. Das regionale Programmmanagement prüft dann, ob Ihr Antrag die Kriterien des Operationellen Programms, der Fördergrundsätze, der Allgemeinen Nebenbestimmungen und der einschlägigen EU-Verordnungen erfüllt. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt oder fehlen Anlagen, muss der Antrag weiter ausgearbeitet werden. Aug Grundlage dieser Prüfung erteilt das regionale Programmmanagement dem Lenkungsausschuss eine Empfehlung. Die Programmpartner entscheiden in den Lenkungsausschüssen, oder im Falle majeurer Projekte im Begleitausschuss, über den Antrag. Die Bewilligung oder Ablehnung richtet sich unter anderem nach den noch verbleibenden Mitteln für die jeweilige Prioritätsachse und dem Ausmaß, in dem das Projekt mit den Prioritäten der Programmpartner im Einklang steht.
Welche Kriterien muss ein INTERREG-Projekt erfüllen?
Das wichtigste Kriterium für die Genehmigung eines Förderantrags ist, dass das Projekt einen deutlichen grenzüberschreitenden Charakter hat. Das bedeutet, dass die Kosten geteilt und Personal und sonstige Mittel gemeinsam bereitgestellt werden müssen. Außerdem müssen sich die Auswirkungen des Projekts auf beiden Seiten der Grenze bemerkbar machen. Deswegen müssen beide Länder mindestens einen Projektpartner stellen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderfähigen Kosten mindestens € 100.000,- betragen (siehe ebenfalls Finanzierung) und dass der Mittelbedarf gedeckt ist. Des Weiteren soll das Projekt nachhaltig sein und die Chancengleichheit von Männern und Frauen fördern. Und schließlich muss das Projekt im Einklang mit der nationalen, regionalen und lokalen Politik sowie den einschlägigen EU-Verordnungen stehen.
Weitere Einzelheiten über die Projektkriterien entnehmen Sie bitte den „Fördergrundsätzen”, „Allgemeinen Nebenbestimmungen” und dem Operationellen Programm. Sie finden diese Dokumente in der Rubrik Downloads.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderfähigen Kosten mindestens € 100.000,- betragen (siehe ebenfalls Finanzierung) und dass der Mittelbedarf gedeckt ist. Des Weiteren soll das Projekt nachhaltig sein und die Chancengleichheit von Männern und Frauen fördern. Und schließlich muss das Projekt im Einklang mit der nationalen, regionalen und lokalen Politik sowie den einschlägigen EU-Verordnungen stehen.
Weitere Einzelheiten über die Projektkriterien entnehmen Sie bitte den „Fördergrundsätzen”, „Allgemeinen Nebenbestimmungen” und dem Operationellen Programm. Sie finden diese Dokumente in der Rubrik Downloads.
Ich habe einen Projektantrag eingereicht und möchte wissen, in welcher Phase er sich befindet.
Ihr Projektkoordinator hält Sie über die Entwicklungen im Zusammenhang mit Ihrem Projektantrag auf dem Laufenden.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt circa 6-8 Monate nach der offiziellen Einreichung des Antrags. Häufig sind noch Anpassungen oder Ergänzungen des Projektantrags erforderlich.
Bei majeuren Projekten ist der Manager majeure Projekte Ihr Ansprechpartner, der Sie über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags auf dem Laufenden hält. Die Bearbeitungsdauer von majeuren Projekten ist in der Regel länger.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt circa 6-8 Monate nach der offiziellen Einreichung des Antrags. Häufig sind noch Anpassungen oder Ergänzungen des Projektantrags erforderlich.
Bei majeuren Projekten ist der Manager majeure Projekte Ihr Ansprechpartner, der Sie über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags auf dem Laufenden hält. Die Bearbeitungsdauer von majeuren Projekten ist in der Regel länger.
Ich habe einen Projektantrag eingereicht und möchte wissen, wie es weitergeht
Ihr Projektantrag durchläuft mehrere Bearbeitungsstadien. In dem regionalen Lenkungsausschuss entscheiden die Programmpartner über den Antrag. Die Lenkungsausschüsse tagen dreimal jährlich. Die Entscheidung des Lenkungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der bewilligenden Stelle die Bewilligung.
Das gleiche gilt für majeure Projekte, wobei allerdings nicht der Lenkungsausschuss über den Antrag entscheidet, sondern der Begleitausschuss. Der Begleitausschuss tagt ebenfalls dreimal jährlich.
Falls der Projektantrag abgelehnt wird, wird das Antragsverfahren eingestellt.
Das gleiche gilt für majeure Projekte, wobei allerdings nicht der Lenkungsausschuss über den Antrag entscheidet, sondern der Begleitausschuss. Der Begleitausschuss tagt ebenfalls dreimal jährlich.
Falls der Projektantrag abgelehnt wird, wird das Antragsverfahren eingestellt.
Wann darf ich mein Projekt starten?
Im Prinzip können Sie mit der Durchführung Ihres Projekts beginnen, nachdem Sie das Antragsformular offiziell eingereicht haben und es beim regionalen Programmmanagement eingegangen ist. Dies geschieht jedoch auf eigene Verantwortung, denn falls Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die bereits entstandenen Kosten selbst tragen. Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrem Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement beraten.
Die Durchführung des Projekts darf keinesfalls vor dem offiziellen Eingangsdatum des Projektantrags stattfinden. Kosten, die vor diesem Datum entstanden sind, sind nicht förderfähig und können nicht geltend gemacht werden.
Welche Funktion hat die Angabe "Verteilung der Kosten über die Jahre" im Projektantrag?
Einige nationale Kofinanziers können durch Anwendung des Prinzips der Jährlichkeit ihre Kofinanzierungsmittel nur pro Jahr zusagen. Bei der Berechnung des jährlichen Zuschusses gehen diese Kofinanziers von den Angaben zur Verteilung der Kosten über die Jahre im Antrag aus. Wird ein zugesagter Zuschuss im betreffenden Jahr nicht abgerufen, droht ein Verfall dieser Mittel. Deshalb sollten Sie für die Schätzung der Verteilung der Kosten über die Jahre nicht die tatsächlich entstehenden Kosten eines Jahres berücksichtigten, sondern nur die Kosten, die Sie für das betreffende Jahr planen abzurufen. Sie müssen dabei bedenken, dass die Prüfung und Auszahlung eines ordnungsgemäß erstellten Mittelabrufs rund anderthalb Monate beansprucht. Darum können Mittelabrufe, die nach dem 15. November eines Jahres eingereicht werden, nicht mehr für das laufende Jahr und das veranschlagte Budget gezählt werden. (vgl. Frage “Ich möchte einen Mittelabruf für mein Projekt vornehmen. Was muss ich tun?)
Wenn ein Jahresbudget nicht wie im Antrag angegeben erreicht wird, drohen die restlichen Mittel zu verfallen. Um die Zuschussmittel für das Projekt weiterhin zu sichern, können Sie einen Änderungsantrag mit entsprechend angepasster Tabelle „Verteilung der Kosten über die Jahre“ einreichen. Aber auch das ist keine Garantie dafür, dass die Restmittel im Projekt verbleiben können. Versuchen Sie deshalb schon bei der Antragstellung, die abzurufenden Mittel pro Jahr so exakt wie möglich zu schätzen.
Wenn ein Jahresbudget nicht wie im Antrag angegeben erreicht wird, drohen die restlichen Mittel zu verfallen. Um die Zuschussmittel für das Projekt weiterhin zu sichern, können Sie einen Änderungsantrag mit entsprechend angepasster Tabelle „Verteilung der Kosten über die Jahre“ einreichen. Aber auch das ist keine Garantie dafür, dass die Restmittel im Projekt verbleiben können. Versuchen Sie deshalb schon bei der Antragstellung, die abzurufenden Mittel pro Jahr so exakt wie möglich zu schätzen.
Ich habe ein technisches Problem mit der Installation oder/und Nutzung des Monitoringsystems InterDB-SQL
Wenn Sie Fragen zur Installation oder zur Anwendung des Monitoringsystems InterDB-SQL haben, greifen Sie bitte zuerst auf das Handbuch für Lead Partner zurück. Sie finden es auf dieser Website im Bereich „Downloads“. Im Monitoringsystem selbst gibt es zu jedem Eingabefenster einen Informationsbereich (recht oben), in dem Sie detaillierte Hinweise zur Eingabe und zu den notwendigen Angaben finden.
Möglicherweise kann es auf Grund ihrer hausinternen Sicherheitsrichtlinien zu Problemen bei der Installation des Monitoringsystems kommen. Wie dieses Problem behoben werden kann, lesen Sie bei den Installationshinweisen im Handbuch. Nehmen Sie aber in dem Fall bitte immer auch Kontakt mit ihrem hausinternen EDV-Administrator auf.
Sollten auch nach Zuhilfenahme des Handbuches noch Fragen oder Probleme bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihren Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement. Sollte auch der keine Lösung wissen, wird er Ihre Anfrage an die Entwickler des Monitoringssytems weiterleiten, die das Problem so schnell wie möglich versuchen werden zu lösen.
Um Zugang zum Monitoringsystem zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement auf. Sie werden dann zwei Emails erhalten, in denen die Zugangscodes (Userkey, Benutzername, Passwort) und der Link zum Download von InterDB-SQL enthalten sind. Es wird dringend geraten, vor und während der Eingabe eines Projektantrags regelmäßig den Kontakt zu Ihrem Projektkoordinator zu suchen.
Möglicherweise kann es auf Grund ihrer hausinternen Sicherheitsrichtlinien zu Problemen bei der Installation des Monitoringsystems kommen. Wie dieses Problem behoben werden kann, lesen Sie bei den Installationshinweisen im Handbuch. Nehmen Sie aber in dem Fall bitte immer auch Kontakt mit ihrem hausinternen EDV-Administrator auf.
Sollten auch nach Zuhilfenahme des Handbuches noch Fragen oder Probleme bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihren Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement. Sollte auch der keine Lösung wissen, wird er Ihre Anfrage an die Entwickler des Monitoringssytems weiterleiten, die das Problem so schnell wie möglich versuchen werden zu lösen.
Um Zugang zum Monitoringsystem zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement auf. Sie werden dann zwei Emails erhalten, in denen die Zugangscodes (Userkey, Benutzername, Passwort) und der Link zum Download von InterDB-SQL enthalten sind. Es wird dringend geraten, vor und während der Eingabe eines Projektantrags regelmäßig den Kontakt zu Ihrem Projektkoordinator zu suchen.
Projektpartner
Was ist der Unterschied zwischen einem Lead Partner und einem Projektpartner?
Ein Lead Partner ist der „Antragsteller”, der die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Der Lead Partner unterhält die Kontakte zum Programmmanagement und reicht die offiziellen Unterlagen ein.
Die Projektpartner, die von beiden Seiten der Grenze stammen müssen, beteiligen sich an dem Projekt. Die Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen (Bereitstellung von Finanz- und Personalmitteln, Know-how usw.). Die einzelnen Aufgaben werden vorab miteinander besprochen und in einer Kooperationsvereinbarung der Partner festgelegt.
Die Projektpartner, die von beiden Seiten der Grenze stammen müssen, beteiligen sich an dem Projekt. Die Unterstützung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen (Bereitstellung von Finanz- und Personalmitteln, Know-how usw.). Die einzelnen Aufgaben werden vorab miteinander besprochen und in einer Kooperationsvereinbarung der Partner festgelegt.
Ich möchte mich an einem Projekt beteiligen
Wenn Sie nicht als Lead Partner eines Projekts auftreten oder kein eigenes Projekt einreichen möchten, können Sie sich möglicherweise als Projektpartner an einem Projekt beteiligen. Projektpartner übernehmen einen Teil des Projekts. Mit dem Lead Partner wird vereinbart und vertraglich festgelegt, welche Aufgaben die Projektpartner haben. Projektpartner können ein Projekt mit Personal, Know-how und Sach- oder Finanzmitteln unterstützen.
Die Projektpartner werden vor der offiziellen Antragstellung und Durchführung des Projekts gesucht, da bei der Bewilligung bekannt sein muss, welche Partner an dem Projekt teilnehmen. Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Lead Partner, der die Projektpartner zusammenstellt, erforderlich. Wenn Sie weitere Informationen über für Sie interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit erhalten möchten, können Sie Kontakt mit Ihrem regionalen Programmmanagement aufnehmen.
Die Projektpartner werden vor der offiziellen Antragstellung und Durchführung des Projekts gesucht, da bei der Bewilligung bekannt sein muss, welche Partner an dem Projekt teilnehmen. Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Lead Partner, der die Projektpartner zusammenstellt, erforderlich. Wenn Sie weitere Informationen über für Sie interessante Möglichkeiten der Zusammenarbeit erhalten möchten, können Sie Kontakt mit Ihrem regionalen Programmmanagement aufnehmen.
Ich suche Projektpartner
Die Suche von Projektpartnern ist Aufgabe des Lead Partners. Das regionale Programmmanagement kann dabei lediglich Hilfestellung leisten. Für Ihr Projekt benötigen Sie mindestens einen Projektpartner aus Ihrem Nachbarland. Mittel und Personal müssen von beiden Seiten der Grenze bereitgestellt werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann ein Projektantrag nicht bewilligt werden.
Eine bewährte Methode bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern ist die Prüfung von Kontakten/Netzwerken innerhalb Ihrer eigenen Organisation. Branchen- und Gewerbeverbände sowie Forschungseinrichtungen können ebenfalls bei der Suche behilflich sein. Berücksichtigen Sie dabei die Möglichkeit, dass in Ihrer Branche jenseits der Grenze eine andere Organisationsstruktur herrscht, weshalb nicht immer Partner der gleichen Größenordnung oder mit einer vergleichbaren Rechtsposition gefunden werden können.
Vergessen Sie nicht, dass die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Projektantrags ist.
Eine bewährte Methode bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern ist die Prüfung von Kontakten/Netzwerken innerhalb Ihrer eigenen Organisation. Branchen- und Gewerbeverbände sowie Forschungseinrichtungen können ebenfalls bei der Suche behilflich sein. Berücksichtigen Sie dabei die Möglichkeit, dass in Ihrer Branche jenseits der Grenze eine andere Organisationsstruktur herrscht, weshalb nicht immer Partner der gleichen Größenordnung oder mit einer vergleichbaren Rechtsposition gefunden werden können.
Vergessen Sie nicht, dass die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Projektantrags ist.
Ich habe (ausschließlich) Projektpartner, die ihren Sitz in angrenzenden Gebieden ("20%-Gebiete") haben. Ist das zulässig?
Das Programmgebiet des INTERREG IV A-Programms Deutschland-Nederland besteht aus Gebieten, die direkt an der Grenze liegen („100%-Gebiete“; z.B. Kreis Kleve oder Regio Zuidoost-Drenthe), und aus Gebieten, die keine direkte Grenzlage haben, jedoch an die 100%-Gebiete angrenzen („20%-Gebiete“; z.B. Stadt Münster oder Regio Zuidwest-Gelderland). Im Operationellen Programm steht, dass in diese „angrenzenden Gebiete“ maximal 20% des gesamten Programmbudgets vergeben werden dürfen. Diese 20%-Regelung hat vor allem Relevanz auf der Ebene des Gesamtprogramms und gilt nicht unbedingt für jedes individuelle Projekt.
In ihrem Projektantrag können Sie also ohne weiteres Projektpartner aus den angrenzenden Gebieten aufnehmen. Sie sollten jedoch in der Beschreibung deutlich machen, dass die Projektaktivitäten einen deutlichen Effekt für die direkten Grenzgebiete hat. Außerdem sollten Sie nachweisen, dass es in den Gebieten mit direkter Grenzlage keine entsprechenden Partner gibt. Bei der Prüfung Ihres Antrag wird auf diesen Punkt großen Wert gelegt. Ihr Projektkoordinator kann Sie darüber näher informieren.
In ihrem Projektantrag können Sie also ohne weiteres Projektpartner aus den angrenzenden Gebieten aufnehmen. Sie sollten jedoch in der Beschreibung deutlich machen, dass die Projektaktivitäten einen deutlichen Effekt für die direkten Grenzgebiete hat. Außerdem sollten Sie nachweisen, dass es in den Gebieten mit direkter Grenzlage keine entsprechenden Partner gibt. Bei der Prüfung Ihres Antrag wird auf diesen Punkt großen Wert gelegt. Ihr Projektkoordinator kann Sie darüber näher informieren.
Finanzierung
Ich suche Finanzmittel für meine Projektidee
Der Lead Partner ist dafür verantwortlich, dass der Mittelbedarf des Projekts gedeckt ist. Die von der EU bereitgestellten Mittel betragen höchstens 50 % der förderfähigen Kosten. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der Art des Projekts. Die Restsumme muss von Ihnen und Ihren Projektpartnern zu mindestens 20 % selbst finanziert werden. Es ist erforderlich, dass die Kosten grenzüberschreitend geteilt werden. Außerdem können Sie sich im Zusammenhang mit der Kofinanzierung an nationale, regionale und lokale Behörden und andere Parteien auf beiden Seiten der Grenze wenden, beispielsweise an die Provinzen, das Ministerie van Economische Zaken und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in Nordrhein-Westfalen. Falls der Mittelbedarf nicht zuverlässig gedeckt ist, wird das Projekt nicht bewilligt.
Ihr Projektkoordinator beim regionalen Programmmanagement kann Sie möglicherweise bei der Beantragung von Kofinanzierung unterstützen.
Ich möchte einen Antrag für ein Projekt stellen, dessen Kosten weniger als € 100.000,- betragen. Ist das möglich?
Eine der Voraussetzungen für die Einreichung eines Projektantrags lautet, dass die förderfähigen Kosten des Projekts mindestens € 100.000,- betragen. Das INTERREG IVA-Programm Deutschland-Nederland stellt im Rahmen eines so genannten Rahmenprojekts, das für jede Prioritätsachse eingerichtet wird, Fördermittel für Kleinprojekte bereit. Bei einem solchen Rahmenprojekt handelt es sich beispielsweise um das Projekt People II People in der Prioritätsachse 3. Mit Projekten im Rahmen von People II People werden Initiativen zur Unterstützung der Zusammenarbeit von deutschen und niederländischen Bürgern gefördert. Für diese Projekte kann eine EU-Kofinanzierung von maximal 50 % bis zu einem Höchstbetrag von € 25.000,- beantragt werden.
Majeure Projekte
Was ist der Unterschied zwischen einem majeuren Projekt und einem normalen Projekt?
Ein majeures Projekt hat im Vergleich zu einem normalen Projekt eine größere Tragweite und eine überregionale Bedeutung und erstreckt sich in der Regel über (fast) das gesamte Programmgebiet. Bei den meisten majeuren Projekten ist zudem die Laufzeit länger und das Volumen der Gesamtkosten größer. Die Partner sollten vorzugsweise aus dem gesamten Programmgebiet stammen. Eine weitere Voraussetzung ist eine große nationale Beteiligung und ein starkes Engagement der Wirtschaft. Etwa 35 % der Programmmittel sind für majeure Projekte vorgesehen. Mit diesen Mitteln werden größtenteils Projekte unterstützt, die auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und von Innovationen abzielen.
Wie muss ich vorgehen, damit mein Projekt ein majeures Projekt wird?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass das gesamte Programmgebiet von Ihrem Projekt profitiert (und es in der gesamten Grenzregion Interesse/Rückhalt finden könnte), können Sie Kontakt mit dem Manager majeure Projekte aufnehmen, um Ihre Projektidee ausführlicher zu besprechen. Wichtig ist, dass sich größere Parteien auf beiden Seiten der Grenze beteiligen und dass das Projekt den nationalen Prioritäten entspricht. Im Idealfall zielt ein majeures Projekt auf die Deckung eines vorhandenen Bedarfs bzw. die Beseitigung von Hindernissen oder die Nutzung neuer Chancen ab und sind seine Auswirkungen in der gesamten Grenzregion spürbar.
Projektdurchführung
Ich möchte einen Mittelabruf für mein Projekt vornehmen. Was muss ich tun?
Während der Laufzeit des Projekts sollte der Lead Partner mindestens alle sechs Monate einen Mittelabruf für das Projekt vornehmen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Projektpartner die Kosten selbst vorfinanzieren müssen und erst geltend machen können, wenn sie tatsächlich angefallen sind.
Die Erstellung eines Mittelabrufes muss über das Monitoringsystem InterDB-SQL erfolgen. Dieses System enthält alle Projekte des Programms. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Monitoringsystem haben, nehmen Sie bitte umgehend mit Ihrem Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement Kontakt auf.
Folgen Sie einfach den Schritten im Monitoringsystem und tragen Sie die einzelnen Rechnungen ein (siehe auch “Handbuch für Lead Partner – Mittelabrufe“ im Downloadbereich). Wenn alle Kosten, die in dem Mittelabruf aufgenommen werden sollen, eingetragen sind, können Sie das entsprechende Mittelabruf-Formular ausdrucken und unterschreiben. Legen Sie die Belege bei und lassen den Mittelabruf von der berechtigten Prüfstelle prüfen. Nach erfolgter Prüfung schicken Sie Ihrem Projektkoordinator sämtliche Unterlagen per Post zu. Gleichzeitig müssen Sie diesen Schritt auch im Monitoringsystem aktivieren.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Erstellung Ihres Mittelabrufes beachten, dass Prüfung und Auszahlung eines ordnungsgemäßen Mittelabrufes im Durchschnitt rund anderthalb Monate dauert. Wenn die angeforderten Mittel noch für das Budget des laufenden Jahres berücksichtigt werden sollen, müssen Sie den Mittelabruf bis spätestens 15. November einreichen. Lesen Sie dazu auch die Frage „Welche Funktion hat die Angabe “Verteilung der Kosten über die Jahre” im Projektantrag?“
Die Erstellung eines Mittelabrufes muss über das Monitoringsystem InterDB-SQL erfolgen. Dieses System enthält alle Projekte des Programms. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Monitoringsystem haben, nehmen Sie bitte umgehend mit Ihrem Projektkoordinator beim zuständigen regionalen Programmmanagement Kontakt auf.
Folgen Sie einfach den Schritten im Monitoringsystem und tragen Sie die einzelnen Rechnungen ein (siehe auch “Handbuch für Lead Partner – Mittelabrufe“ im Downloadbereich). Wenn alle Kosten, die in dem Mittelabruf aufgenommen werden sollen, eingetragen sind, können Sie das entsprechende Mittelabruf-Formular ausdrucken und unterschreiben. Legen Sie die Belege bei und lassen den Mittelabruf von der berechtigten Prüfstelle prüfen. Nach erfolgter Prüfung schicken Sie Ihrem Projektkoordinator sämtliche Unterlagen per Post zu. Gleichzeitig müssen Sie diesen Schritt auch im Monitoringsystem aktivieren.
Es ist wichtig, dass Sie bei der Erstellung Ihres Mittelabrufes beachten, dass Prüfung und Auszahlung eines ordnungsgemäßen Mittelabrufes im Durchschnitt rund anderthalb Monate dauert. Wenn die angeforderten Mittel noch für das Budget des laufenden Jahres berücksichtigt werden sollen, müssen Sie den Mittelabruf bis spätestens 15. November einreichen. Lesen Sie dazu auch die Frage „Welche Funktion hat die Angabe “Verteilung der Kosten über die Jahre” im Projektantrag?“
Wird für die Prüfung der Ausgaben und Abrechnungen von Partnern aus dem Nachbarland eigens ein Wirtschaftsprüfer benötigt?
Nein, je Projekt ist lediglich eine einzige berechtigte Prüfstelle erlaubt. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer prüft somit auch die Abrechnungen der anderen Partner. Außerdem wird im Rahmen eines Projekts ein gemeinsamer, d.h. kein gesonderter Mittelabruf für jeden Partner vorgenommen.
Wie oft muss ich einen Fortschrittsbericht für mein Projekt vorlegen?
Zweimal jährlich muss der Lead Partner einen Zwischenbericht über den Fortschritt des Projekts vorlegen. Der Berichtszeiträume sind 1. Januar – 30. Juni und 1. Juli bis 31. Dezember. Zu diesem Zweck müssen Sie das Formular „Zwischenbericht” ausfüllen und spätestens zwölf Wochen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes (22. September bzw. 25. März) an Ihren Projektkoordinator schicken. Das Formular können Sie bei Ihrem regionalen Programmmanagement anfordern.
In diesem Bericht werden die in Bezug auf die Indikatoren erzielten Ergebnisse mit den im Projektantrag aufgeführten Zielen verglichen.
Darüber hinaus müssen Sie im Bericht über den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember Angaben über den finanziellen Sachstand Ihres Projekte machen. Sie müssen den Zwischenbericht digital und als unterzeichneten Ausdruck an Ihren Projektkoordinator schicken.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Fortschrittsberichte ab Sommer 2009 über das Monitoringsystem InterDB-SQL ausgefüllt werden können.
Darüber hinaus müssen Sie im Bericht über den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember Angaben über den finanziellen Sachstand Ihres Projekte machen. Sie müssen den Zwischenbericht digital und als unterzeichneten Ausdruck an Ihren Projektkoordinator schicken.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Fortschrittsberichte ab Sommer 2009 über das Monitoringsystem InterDB-SQL ausgefüllt werden können.
Zu welchen PR-Aktivitäten bin ich verpflichtet?
Sie sind verpflichtet, den „Leitfaden Kommunikation” einzuhalten, der Bestimmungen über die Präsentation Ihres Projekts in der Öffentlichkeit enthält. Dieser Leitfaden ist Bestandteil der Bewilligung. Das Dokument „Leitfaden Kommunikation" mit einer ausführlichen Beschreibung der vorgeschriebenen PR-Aktivitäten finden Sie in der Rubrik Downloads.
Jede Publikation muss den Förderhinweis und das Programmlogo enthalten. Darüber hinaus müssen je nach Art der Publikation die Logos der anderen kofinanzierenden Partner abgebildet werden. Außerdem muss die Projektwebsite (falls vorhanden) mit einem Link zur Programmwebsite deutschland-nederland.eu versehen werden und müssen mindestens zweimal jährlich Pressemitteilungen veröffentlicht werden (zu Beginn und beim Abschluss des Projekts). Der Link und die Pressemitteilungen sind vorgeschriebene Indikatoren des Projektantrags.
Jede Publikation muss den Förderhinweis und das Programmlogo enthalten. Darüber hinaus müssen je nach Art der Publikation die Logos der anderen kofinanzierenden Partner abgebildet werden. Außerdem muss die Projektwebsite (falls vorhanden) mit einem Link zur Programmwebsite deutschland-nederland.eu versehen werden und müssen mindestens zweimal jährlich Pressemitteilungen veröffentlicht werden (zu Beginn und beim Abschluss des Projekts). Der Link und die Pressemitteilungen sind vorgeschriebene Indikatoren des Projektantrags.
Wo finde ich die richtigen Logos für Publikationen?
In der Logodatenbank auf dieser Website können Sie die Logos des Programms, der EU und aller Programmpartner im JPG- und EPS-Format und als Schwarz-Weiß- oder Farbversion downloaden. Bevor Sie in die Logodatenbank einloggen können, müssen Sie sich erst anmelden. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können Sie auf die Logodatenbank zugreifen.
Wo bekomme ich Fahnen und anderes PR-Material?
Falls Sie für eine Veranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine Fahne (EU, NL, DE) benötigen, können Sie diese bei Ihrem regionalen Programmmanagement reservieren und ausleihen. Sie müssen die Fahnen allerdings selbst abholen und zurückbringen.
Für die Erstellung sonstiger PR-Materialien, wie etwa Broschüren, Plakate oder Give-Aways, die Sie in ihrem Projektantrag beschrieben haben, sind Sie selber verantwortlich. Beachten Sie dabei allerdings die Regelungen zur Vergabe und den Leitfaden Kommunikation. Das regionale Programmmanagement hilft Ihnen bei Fragen zur PR-Materialen weiter.
Für die Erstellung sonstiger PR-Materialien, wie etwa Broschüren, Plakate oder Give-Aways, die Sie in ihrem Projektantrag beschrieben haben, sind Sie selber verantwortlich. Beachten Sie dabei allerdings die Regelungen zur Vergabe und den Leitfaden Kommunikation. Das regionale Programmmanagement hilft Ihnen bei Fragen zur PR-Materialen weiter.
Weitere Fragen
Ich möchte Informationen über laufende Projekte erhalten
In der Projektdatenbank auf dieser Website finden Sie Informationen über genehmigte Projekte im Programmgebiet. Falls Sie ausführlichere Angaben zu einem bestimmten Projekt wünschen, können Sie sich an den Ansprechpartner des jeweiligen Projekts wenden. Die Projektbeschreibungen enthalten immer einen Abschnitt mit Informationen und Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit, so dass die benötigten Informationen leicht zugänglich sind.
Ich möchte Informationen über das Programm erhalten
Auf dieser Website finden Sie allgemeine Informationen über das Programm. Wenn Sie spezielle Informationen wünschen, können Sie Kontakt mit dem zuständiges Programmmanagement aufnehmen. Für sonstige Fragen können Sie das Kontaktformular benutzen.
Ich suche Veröffentlichungen/Literatur über INTERREG IV A oder über das Programm „Deutschland-Nederland”
Auf den Websites der regionalen Programmmanagements finden Sie Listen mit Veröffentlichungen. Die INTERREG IIIA-Broschüre „Grenzregionen gestalten Europa”, der Flyer „Gestalten Sie Europa” und die Broschüre "Der Weg zu einem erfolgreichen INTERREG-Antrag" zum INTERREG IVA-Programm Deutschland-Nederland können im Bereich Publikationen bestellen. Viermal im Jahr wird ein digitales Magazin zum Programm herausgegeben. Um dieses Magazin zu abonnieren, können Sie sich hier anmelden. Falls Sie allgemeinere Fragen haben, können Sie sich mit Hilfe des Kontaktformulars an das Gemeinsame Sekretariat wenden.
Allgemeine Informationen über zur Regional- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union finden Sie auf der Website der Generaldirektion Regionalpolitik.
Allgemeine Informationen über zur Regional- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union finden Sie auf der Website der Generaldirektion Regionalpolitik.
Hinweis
Aus den Antworten können keine Rechte abgeleitet werden!
Für weitere Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat.
Für weitere Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat.