Hinweise

Bei Erstellung eines Antrags zu beachten:

  • Wir empfehlen Ihnen dringend, zur Vorbereitung eines Antrags die Vorlage "Projektkonzept" zu verwenden und mit einem regionalen Programmmanagement Kontakt aufzunehmen. So kann Mehrarbeit vermieden werden!
  • Ein Projektkonzept ist dem Programmmanagement in deutscher und niederländischer Sprache vorzulegen.
  • Seit dem 1. Juni 2009 können vollständige Anträge ausschließlich über das Monitoringssystem InterDB-SQL erstellt und eingereicht werden. Einen Zugang zum System erhalten Sie nach der Vorlage eines Projektkonzeptes beim regionalen Programmmanagement in Ihrer Nähe.

 

Unterlagen zur Projektdurchführung

(INTERREG-Stundennachweis | Personalkosten-Kalkulator | Inhaltlicher Endbericht)
zu den Downloads >>

 

Unterlagen zur Antragstellung

(Projektkonzept | Vorlage für eine Kooperationsvereinbarung | Antragsmuster)
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Handbücher Monitoringsystem InterDB-SQL


 

Richtlinien zur Projektdurchführung

(Fördergrundsätze | Allgemeine Nebenbestimmungen | Leitfaden Kommunikation)
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Operationelles Programm und INTERREG-Vereinbarung


 

EU-Verordnungen

Das Operationelle Programm INTERREG IV A Deutschland-Nederland und alle anderen Dokumente sind auf Basis von europäischen Verordnungen erstellt worden.
Die wichtigsten Vorgaben der EU-Kommission enthalten:
  • die Allgemeine Verordnung zu den EU-Strukturfonds
  • die Verordnung über den europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
  • die Durchführungsverordnung für die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik
Diese Verordnungen können auf der Homepage der Generaldirektion Regionalpolitik heruntergeladen werden.