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Verlauf einer Projektförderung

Antragstellung

Anträge müssen mittels des internetbassierten Monitoringsystems InterDB-SQL eingereicht werden. Der federführende Partner („Lead Partner“) reicht den Antrag für sich selbst und seine Partner gemeinsam bei dem Monitoringsystem ein und reicht die gedruckte und unterzeichnete Fassung bei dem zuständigen regionalen Programmmanagement bei einer der Euregios ein (siehe Kontaktpersonen).

Prüfung

Das zuständige regionale Programmmanagement prüft den Antrag anhand der Kriterien für das INTERREG IV A-Programm auf seine Förderfähigkeit. Danach wird der Projektantrag dem INTERREG-Lenkungsausschuss der jeweiligen Euregio zur Genehmigung vorgelegt. Diesem Ausschuss gehören Vertreter von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen aus der Region an. Bei majeuren Projekten ist der Begleitausschuss des Programms für die Genehmigung zuständig.

Bewilligung

Im Falle der Genehmigung durch den Lenkungs- bzw. Begleitausschuss erhält die bewilligende Stelle bei der Bezirksregierung Münster die Antragsunterlagen zur Prüfung. Nach Erhalt der Bewilligung können die Partner offiziell mit dem Projekt starten.

Potenzielle Antragsteller sollten bedenken, dass für die Prozedur von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel mehrere Monate vergehen.

Umsetzung und Mittelabruf

Die Förderung besteht aus EU-Mitteln, aber auch aus nationalen und oft auch regionalen Mitteln, die von verschiedenen Instanzen bereitgestellt werden. Um die Projektabwicklung zu vereinfachen, erhält der Lead Partner trotz der unterschiedlichen Fördergeber die gesamten Fördermittel aus einer Hand, der Bescheinigungsbehörde. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Kosten nach Entstehung in Form eines Mittelabrufs mit den zugehörigen Belegen eingereicht werden müssen. Nach einer Prüfung erfolgt dann die Auszahlung der Mittel durch die Bescheinigungsbehörde. 

 

Der Lead Partner ist darüber hinaus verantwortlich für die weitere Verteilung der Fördermittel an die anderen Projektpartner und für die Erfüllung der Verpflichtungen, die aus der Bewilligung hervorgehen.

 

Während der Projektlaufzeit und auch am Ende eines Projekts muss regelmäßig über den Fortgang der Initiative und die Verwendung der Mittel berichtet werden.